Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht erhält jeder Erwerber in Abhängigkeit von seiner Steuerklasse einen persönlichen Freibetrag.
| Erwerber | Freibetrag |
| Ehegatte oder Lebenspartner | 500.000 |
| Kind und Kind eines verstorbenen Kindes | 400.000 |
| Übrige Enkel | 200.000 |
| Übrige Personen der Steuerklasse I | 100.000 |
| Erwerber der Steuerklasse II | 20.000 |
| Erwerber der Steuerklasse III | 20.000 |
Bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht erhält jeder Erwerber unabhängig von seiner Steuerklasse einen persönlichen Freibetrag von 2.000 EUR. Die persönlichen Freibeträge stehen alle 10 Jahre einmal zur Verfügung.