Umsatzsteuer

Bis auf wenige Ausnahmen müssen Unternehmen aller Größenordnungen Umsatzsteuer abführen und rechtzeitig voranmelden

Mit der Umsatzsteuer werden Entgelte für Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens besteuert. Der Begriff Umsatzsteuer (USt.) wird im täglichen Sprachgebrauch gleichbedeutend mit dem Begriff Mehrwertsteuer (MwSt.) verwendet.

Unternehmer profitieren von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs

Da die Umsatzsteuer für Unternehmer ein sogenannter durchlaufender Posten ist, gehört die Umsatzsteuer nicht zu den betrieblichen Kosten und stellt somit keine Minderung des Unternehmensertrags dar. Im Gegenteil: Dank der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs können umsatzsteuerpflichtige Unternehmer in aller Regel die ihnen im Sinne des § 14 UStG berechnete Umsatzsteuer für Lieferungen und Leistungen als Vorsteuer abziehen.

Im Zusammenhang mit der Umsatzsteuererklärung und der Umsatzsteuervoranmeldung ergeben sich für Existenzgründer und junge Unternehmer häufig zahlreiche Fragen:

  • Wann ist ein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig?
  • Welche Freibeträge gelten für Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer?
  • Wie wird man von der Umsatzsteuer befreit?
  • Müssen Freiberufler Umsatzsteuer abführen?
  • Wann berechnet man 7 % oder 19 % Umsatzsteuer?
  • Wie erfolgt die Umsatzsteuervoranmeldung?
  • Was ist die elektronische Umsatzsteuervoranmeldung mit ELSTER?
  • Bis wann muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?
  • Wie zahlt man eigentlich Umsatzsteuer?
  • Welche Kostenarten sind als Vorsteuer abziehbar?

Das alles sind Fragen, die wir mit Ihnen als Ihre Steuerberater gerne im persönlichen Gespräch und ganz in Ruhe erörtern möchten. Als Mandant der MERKURA Steuerberatungsgesellschaft mbH erreichen Sie zu unseren Bürozeiten stets einen Ansprechpartner, der Ihnen Fragen zu diesem Thema schnell beantworten kann.

Besonderheiten der Umsatzsteuer: Vorsicht bei Auslandszahlung

Etwas komplexer wird das Thema, sobald Sie mit Auslandszahlungen oder Rechnungen an Kunden im Ausland zu tun haben. Bestes Beispiel ist die Schweiz: Wie berechnet man Umsatzsteuer an Schweizer Kunden? Gerade bei diesem Punkt gibt es einige Besonderheiten und Fallstricke, die Sie unbedingt beachten sollten.

Das Thema Umsatzsteuer ist auch für Besitzer einer Solaranlage von besonderem Interesse, da sie steuerrechtlich als Unternehmer gelten, sofern Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie von Rechts wegen dazu angehalten, Umsatzsteuer abzuführen. In den ersten Jahren geht damit häufig die Pflicht zur elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung via ELSTER einher.

Sobald Sie die Dienste der MERKURA Steuerberatungsgesellschaft mbH in Anspruch nehmen, brauchen Sie sich um das Thema Umsatzsteuer aber eigentlich keine großen Gedanken mehr zu machen. Wir kümmern uns auf Wunsch gerne um die fristgerechte Voranmeldung der Umsatzsteuer und aller damit zusammenhängenden buchhalterischen Tätigkeiten wie z. B. dem Kontieren Ihrer Belege.

Gerne bieten wir Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket: Mit persönlicher Beratung, Buchführung, Lohnbuchhaltung sowie der fristgerechten elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen.

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